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Wohnen

Begleitetes Wohnen in einer Wohn-Gemeinschaft ermöglicht erwachsenen Menschen mit Behinderungen, so zu wohnen, wie es zu ihrem Unterstützungs-Bedarf passt. Die Menschen mit Behinderungen wohnen in einer Einrichtung und werden regelmäßig unterstützt. Durch die Leistung sollen die Nutzerinnen und Nutzer möglichst selbstständig und unabhängig leben können. Das Betreuer-Team ist fachlich so gut ausgebildet, dass es auch bei Krankheit eines Bewohners eine verlässliche Unterstützung bei Tag und Nacht anbieten kann. Es erbringt die Leistung auch am Wochenende und an den Feiertagen. Was beinhaltet die Leistung Wohnen?

Den Alltag meistern:
Das bedeutet, in den alltäglichen Handlungen so selbstbestimmt wie möglich sein. 
Das gilt bei:

  • Essen / Trinken
  • Ausscheiden
  • Körperpflege u. Körperhygiene
  • Kleidung
  • Mit den anderen Bewohnern und dem Personal reden
  • Auf Sauberkeit im Wohnbereich achten (Reinigung des Zimmers)
  • Medikamente einnehmen 
  • Arbeiten / Spielen
  • Ruhen / Schlafen 

Miteinander gut umgehen:
Wichtig ist uns, dass sich alle wohlfühlen und ein feines Miteinander im Haus herrscht. Deshalb üben wir:

  • Zusammen halten
  • Rücksicht nehmen
  • Sich gegenseitig unterstützen und einander helfen
  • Lernen Hilfe auch anzunehmen
  • Bei gemeinsamen Sachen mit tun
  • Den anderen erzählen, wie es einem selber geht
  • Gesund bleiben und mit Krankheiten umgehen lernen

Unsere Bewohner werden immer älter. So gibt es neben kleinen Krankheiten auch Erkrankungen, die nicht mehr heilen. Für die Behandlung dieser Krankheiten braucht es Medikamente und Therapien. Oft braucht es dazu auch den Arzt. Wichtig ist aber auch, dass die Bewohner selbst mit tun und die Medikamente einnehmen. Es ist auch wichtig, die Therapie mitzumachen und die Ratschläge der Fachleute anzunehmen.Für Therapieleistungen, die wir im Haus nicht selber erbringen, holen wir uns verschiedene Therapeuten dazu. Das sind zum Beispiel Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und so weiter. Für alle diese Leistungen braucht es einen Auftrag eines Arztes.

 

 

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